Die Erkennung, Behandlung und Abklärung von berufsbedingten Hauterkrankungen
ist eine Schwerpunkttätigkeit dieser Praxis, da Dr. Schulz auch als
zertifizierter Gutachter für Berufserkrankungen tätig ist.
Was sind berufsbedingte Hauterkrankungen?
Bei unserer Tätigkeit am Arbeitsplatz kommt die Haut mit zahlreichen
Stoffen (z.B. Fette, Öle, Lösemittel, Chemikalien, Reinigungsmittel
oder häufige Feuchtarbeit) in Kontakt, die unsere Haut stark belasten
können. In den meisten Fällen reichen die Schutzmechanismen
der Haut aus, um mit diesen Belastungen fertig zu werden. Bei manchen
Menschen kommt es aber irgendwann zu einer Überforderung des körpereigenen
Schutzsystems, und zur Ausbildung krankhafter, berufsbedingter Hautveränderungen.

Wer hilft mir dann weiter?
Wenn Sie den Verdacht haben, Ihre Hauterkrankung könnte möglicherweise
durch Ihre berufliche Tätigkeit bedingt sein, sollten Sie dies unbedingt
mit Ihrem Hautarzt besprechen. Da Sie, egal welche Tätigkeit Sie
ausüben, über Ihren Betrieb automatisch Mitglied einer Berufsgenossenschaft
sind, wird Ihr Hautarzt diese Berufsgenossenschaft mit einem sog. Hautarztbericht
über den Verdacht informieren. Vorher werden noch Allergietestungen
und Hautfunktionsproben durchgeführt. Ihre Berufsgenossenschaft wird
dann in Zusammenarbeit mit Ihrem Hautarzt (und wenn Sie dies wünschen,
auch Ihrem Arbeitgeber) entscheiden, ob der Verdacht begründet ist,
und alles unternehmen, um Ihre Erkrankung zu heilen und zu stabilisieren,
damit Sie Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.
Wie wird mir geholfen?
An Ihrem Arbeitsplatz wird überprüft werden, inwieweit Stoffe
mit weniger hautschädigendem Potential eingesetzt oder ausgetauscht
werden können, oder die Verwendung der Stoffe ohne Hautkontakt durch
besondere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden kann.
Wenn jedoch der offene Umgang mit hautgefährdenden Stoffen nicht
zu vermeiden ist, kommen als Maßnahmen persönliche Schutzausrüstungen
zum Einsatz. Hierzu zählen Schutzhandschuhe und Hautschutzmittel.
Bei einer Behandlung auf Kosten der Berufsgenossenschaft unterliegt Ihr
Arzt nicht den Budgetbedingungen der Krankenkassen, Rezeptgebühren
entfallen.
Wenn Ihre Erkrankung allerdings so ausgeprägt ist, dass Sie Ihre
Tätigkeit nicht weiter ausüben können, wird die Berufsgenossenschaft
dies durch ein Gutachten klären lassen, und weitere Maßnahmen
wie Umschulung, Arbeitsplatzumsetzung oder; im schlimmsten Fall, eine
Berentung einleiten.
|