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Dazu eine aktuelle Meldung der DAK: Mehr
Todesfälle wegen Hautkrebs
Die
Zahl der Todesfälle infolge von Hautkrebserkrankungen ist in Baden-Württemberg
innerhalb von sechs Jahren um mehr als 35 Prozent gestiegen. Im Jahr 2006
starben nach Angaben der Krankenkasse DAK 408 Menschen an einem bösartigen
Melanom oder einer anderen bösartigen Neubildung der Haut, sechs
Jahre zuvor waren es nur 299. Die DAK berief sich mit ihren Angaben am
Montag auf Zahlen des Statistischen Landesamtes.
Meine Meinung dazu:
Individuell risikoadaptiertes Screening!
Es
ist völlig unverantwortlich von der DAK, nur das "gesetzliche"
Screening zum Hautkrebs zu empfehlen. Denn 14% aller malignen Melanome
treten bereits vor dem 35. Lebensjahr auf. Und außerdem erkennbare
Präkursoren.
Erforderlich
ist i.d.R. eine Vorsorgeuntersuchung jährlich - und nicht alle 2
Jahre, so wie gesetzlich eingeschränkt - ab dem 18. Lebensjahr, in
Fällen von Melanom der Eltern auch bereits im Kindesalter.
In Abhängigkeit vom individuellen Risiko ist Vorsorge halb- oder
im Einzelfall auch vierteljährlich erforderlich.
Qualitativ
sollte entsprechend der Sorgfaltspflicht und der Verpflichtung zur Behandlung
nach modernem medizinischen Standard stets eine Auflichtmikroskopie erfolgen.
Denn
es heißt auch im SGB V:
SGB V § 2 (1) [Leistungen]
Qualität und Wirksamkeit der
Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.)
und
SGB V § 70 (1) ...dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse entsprechende Versorgung
zu gewährleisten. Die
Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig
sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und
muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht
werden.
Es
ist somit notwendig, Ihnen als Patient zu vermitteln, dass die gesetzliche
Hautkrebsvorsorge nach Umfang und Qualität den Erfordernissen nach
SGB V § 2 und damit individuellen Notwendigkeiten typischerweise
nicht entspricht.
Der
Versicherte hat dann eine Entscheidungsgrundlage, ob er eine sachgerechte
Vorsorge privat in Anspruch nehmen möchte.
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