Aktuelles zum Thema Hautkrebs


Dazu eine aktuelle Meldung der DAK:
Mehr Todesfälle wegen Hautkrebs
Die Zahl der Todesfälle infolge von Hautkrebserkrankungen ist in Baden-Württemberg innerhalb von sechs Jahren um mehr als 35 Prozent gestiegen. Im Jahr 2006 starben nach Angaben der Krankenkasse DAK 408 Menschen an einem bösartigen Melanom oder einer anderen bösartigen Neubildung der Haut, sechs Jahre zuvor waren es nur 299. Die DAK berief sich mit ihren Angaben am Montag auf Zahlen des Statistischen Landesamtes.

Meine Meinung dazu:
Individuell risikoadaptiertes Screening!

E
s ist völlig unverantwortlich von der DAK, nur das "gesetzliche" Screening zum Hautkrebs zu empfehlen. Denn 14% aller malignen Melanome treten bereits vor dem 35. Lebensjahr auf. Und außerdem erkennbare Präkursoren.

Erforderlich ist i.d.R. eine Vorsorgeuntersuchung jährlich - und nicht alle 2 Jahre, so wie gesetzlich eingeschränkt - ab dem 18. Lebensjahr, in Fällen von Melanom der Eltern auch bereits im Kindesalter.
In Abhängigkeit vom individuellen Risiko ist Vorsorge halb- oder im Einzelfall auch vierteljährlich erforderlich.

Qualitativ sollte entsprechend der Sorgfaltspflicht und der Verpflichtung zur Behandlung nach modernem medizinischen Standard stets eine Auflichtmikroskopie erfolgen.

Denn es heißt auch im SGB V:
SGB V § 2 (1) [Leistungen] …Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.)
und
SGB V § 70 (1) ...dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung… zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.

Es ist somit notwendig, Ihnen als Patient zu vermitteln, dass die gesetzliche Hautkrebsvorsorge nach Umfang und Qualität den Erfordernissen nach SGB V § 2 und damit individuellen Notwendigkeiten typischerweise nicht entspricht.

Der Versicherte hat dann eine Entscheidungsgrundlage, ob er eine sachgerechte Vorsorge privat in Anspruch nehmen möchte.